Der Regelsatz für Hartz IV wurde zwar erhöht, deckt aber nicht den Mehraufwand an Stromkosten ab, den Arbeitslosengeld II-Empfänger aufgrund der Erhöhung der Stromkosten zusätzlich zahlen müssen. Insofern werden Unmutsrufe laut, dass der Regelsatz des Hartz IV-Bezuges nicht an höhere Strompreise angeglichen wird.

Durchschnittliche Stromkosten ermittelt

Der Regelsatz von Hatz IV liegt für einen Einfamilienhaushalt bei 364 Euro monatlich. In diesem Betrag sind rund 30 Euro für den Stromverbrauch bzw. die Stromrechnung, Kochgas und die Wohnungsinstandhaltung enthalten. Nach unabhängigen und aktuellen Berechnungen jedoch, hat ein Alleinstehender einen durchschnittlichen Stromverbrauch von beinahe 45 Euro im Monat – und dieser Betrag  bezieht sich ausschließlich für die Stromkosten, exklusive Kochgas und Wohnungsinstandhaltung. Werden die Zahlen ins Verhältnis gesetzt, so gelangt man zu dem Resultat, dass die tatsächlichen Stromkosten um ganze 45 Prozent höher liegen als der Stromanteil, den der Hartz IV-Regelsatz gewährt.

Auch günstige Stromkosten helfen nicht weiter

Die Berechnungen des entsprechenden Arbeitslosengeld II-Betrages sind insofern schwer nachzuvollziehen. Fest steht, dass die dahingehende politische Entscheidung nicht den wirklichen finanziellen Aufwendungen entsprechen. Und auch der günstigste Stromanbieter hilft nicht weiter: Bei einem bundesweiten Vergleich der Stromanbieter und ihrer Stromkosten lagen die Tarife sogar der günstigsten Energieunternehmen noch über dem, was dem Regelsatz der Empfänger des Sozialgeldes entspricht.