Ein etwas anderer Fall wurde aktuell vom Oberlandesgericht Hamm entschieden: Nicht etwa Verbraucher klagten gegen ihren Energieversorger wegen vermeintlich zu hoher Stromkosten, sondern ein Unternehmen gegen das andere.
Stromkosten müssen aufgeschlüsselt werden
Wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte spielten eine Rolle bei dem Verfahren, welches auch für Stromnutzer eine wegweisende Entscheidung zur Folge haben dürfte. Denn ab sofort müssen Stromtarife mit Festpreis präziser erläutert werden. Ein Stromversorger aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Unterlassungsklage gegen einen Konkurrenten angestrebt – und Recht erhalten. Dieser hatte seine günstigen Stromkosten mit einem Festpreis beworben, ohne dessen einzelne Bestandteile näher aufzuschlüsseln.
Verbraucher haben Anrecht auf Stromtarife mit Transparenz
Doch nach Auffassung des Gerichtes ist gerade eine solche Detailauskunft von Nöten, um dem potenziellen Kunden eine fundierte Entscheidung für oder gegen den angebotenen Strompreis fällen zu lassen. Denn Stromkosten ergeben sich zu beinahe der Hälfte ihrer Summe aus Variablen, die vom Energieversorger nicht beeinflussbar sind und insofern eine Preisgarantie nicht ermöglichen. Steuern, aber auch Abgaben oder andere Gesetzesänderungen wie zur EEG-Umlage können einen Tarifanstieg bedingen. Selbst, wenn im Kleingedruckten oder den Allgemeine Geschäftsbedingungen Hinweise auf die Möglichkeit einer entsprechenden Preisanpassung gegeben werden, sei dies nach richterlicher Ansicht für Verbraucher nicht transparent genug.
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